Liebe Gartenfreundinnen und -freunde,

in letzter Zeit ist es vermehrt zu Flügen privater Drohnen über unseren Gärten gekommen. Die Drohnen blieben dabei zum Teil über den Parzellen stehen, und natürlich werden der entsprechende Garten und die Anwesenden dabei gefilmt.

Es handelt sich hierbei um Verletzung von Persönlichkeitsrechten – dies lässt sich überall nachlesen, z. B. auf der Seite: Bußgeldkatalog 2020 https://www.bussgeldkatalog.org/drohnen-privat-nutzen/

Es ist eigentlich selbstverständlich, aber es scheint Leute auf dem Gelände zu geben, die sich Folgendes nochmal bewusst machen müssen: Der eigene Spaß darf die Persönlichkeitsrechte anderer nicht verletzen. Es ist ein schlechtes Verhalten, anonym zu bleiben und dabei anderen zu zeigen, dass man sie beobachtet und Bilder von ihnen überträgt. Dabei wird außerdem das Recht am eigenen Bild verletzt. Niemand in unserer Kolonie sollte in den Verdacht geraten, ein Spanner zu sein. Deshalb bitte ich außerdem darum, den eigenen Kindern das Überfliegen anderer Gartenparzellen mit einer Drohne zu verbieten und ihnen den Sinn des Verbots zu erklären.

Die Gesetzeslage ist deshalb in ähnlich gelagerten, extremeren Fällen wie dem sog. “Upskirting” oder dem Fotografieren von Unfallopfern nicht umsonst gerade verschärft worden.

Bitte macht es so, wie wir alle damit leben können: wenn ihr Bilder von Personen oder ihrem Garten macht, fragt sie, ob sie damit einverstanden sind und lasst es sonst einfach bleiben.

Vielen Dank für euer Gehör!

Gartenfachberater Thomas Pz 83