Das disziplinierte Verhalten der meisten Mitglieder unserer Bevölkerung – inkl. uns Kleingärtnern – macht es möglich, dass seit Juni viele Erleichterungen des täglichen Lebens eingeführt wurden.
Daraus ergibt sich auch für das soziale Leben in unserer Kolonie, dass wir wieder Veranstaltungen durchführen können. Der Vorstand hat bei seiner Sitzung am 07.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Ab sofort können im Vereinshaus wieder Trainings der Sportarten Skat, Dart und Doppelkopf durchgeführt werden.
Folgende Regeln, die vom Vorstand während der Veranstaltung geprüft werden, sind einzuhalten:
- Zu diesen Veranstaltungen dürfen max. 12 Vereinsmitglieder (Dart) bzw. 8 (Skat + Doppelkopf) anwesend sein. Zuschauer sind nicht gestattet.
- Die Veranstaltung muss im Freien abgehalten werden und um 23.00 Uhr enden.
- Die Tische sind so anzuordnen, dass sowohl 1,5 Meter Abstand zwischen an den Tischen Sitzenden und zwischen den Tischen selbst gewährleistet ist. Bei Skat + DoKu ergibt sich damit folgender Aufbau: Es werden immer vier Tische zusammengestellt, an dem vier Spielende sitzen dürfen.
- Im Vereinshaus bzw. den beiden Toiletten darf sich immer nur eine Person aufhalten.
- Es herrscht Sitzzwang an Tischen.
- Das Verlassen der Tische ist nur zum Toilettengang und zur Grundversorgung im Vereinshaus gestattet. Beim Dart: Ebenfalls gestattet ist es, ein Brett im Vereinshaus zu betreiben.
- Bei allen Gängen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Es dürfen nur ganze Flaschen für eine Person verkauft werden. Speisen (insb. selbstmitgebrachte) sowie Getränke, die gläserweise verkauft werden, sind verboten. Benutzte Gläser sind vom Benutzer zu säubern. Getrunken werden darf nur am Tisch.
- Jeder Sportler hat seine eigenen Sportgeräte zu benutzen. Ist dies nicht möglich, sind Handschuhe zu tragen.
- Es ist für jede Veranstaltung eine verantwortliche Person zu benennen. Diese Person ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und dieser Person ist Folge zu leisten. Der Verantwortliche hat eine Liste mit Namen, Adresse und Kontaktdaten zu führen. Diese Liste ist auf Verlangen Polizei oder Ordnungsamt vorzulegen. Nach Ablauf einer Frist ist die Liste datenschutzgemäß zu vernichten.
- Der Verein stellt Desinfektionsmittel für Hände sowie Flächen zur Verfügung. Die Mitglieder der Veranstaltung sind verpflichtet mind. 1x pro Stunde alle benutzten Flächen zu desinfizieren.
Stellt der Vorstand den Vorstoß gegen diese Regeln fest, wird die verantwortliche Veranstaltung sofort gestoppt und alle Veranstaltungen bis auf Weiteres abgesagt.
Feiern
Ab sofort steht das Vereinshaus auch wieder für Anmietungen zur Verfügung. Hier gelten Folgende Regeln:
- Eine private Feier darf “aus zwingenden Gründen” wie einer Hochzeit, einer Taufe oder einer Trauerfeier durchgeführt werden. Der Vorstand wird sich durch entsprechende Formulare den Rechtsgrund bestätigen lassen.
- Auf Grund der Enge der Parz. 64 erlauben wir allerdings nur 20 Personen (statt der gesetzlich erlaubten 50).
- Die Veranstaltung endet um 21.00 Uhr.
- Die o.g. Regeln gelten zusätzlich.
Diese Regelungen basieren auf den aktuellen Beschlüssen des Berliner Senats vom 28.05.2020 wie sie auf den Seiten RBB24 (mehr) zusammengefasst sind. Sollten sich Regeln ändern, werden wir, auch kurzfristig unsere Regeln ändern.